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Geltung des SBF auf dem Rhein

Die lang ersehnte Ausweitung der Geltung des Sportbootführerscheins auf dem Rhein ist nun zum 14.04. in Kraft getreten. Zukünftig dürfen Skipper auch Sportboote von 15 Metern bis weniger als 20 Metern Länge auf dem Rhein führen. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat eine entsprechende Regelung geschaffen, die nun auch vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in nationales Recht umgesetzt wurde. Folglich gilt die Führerscheinpflicht auch auf dem Rhein erst über 11,03 kw/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kw/10,2 PS (Elektromotor).