Wer auf einem Binnenschiff Funkanlagen benützt, nimmt am internationalen Binnenschifffahrtsfunk teil. Personen, die Funkanlagen auf einem Binnenschiff bedienen, müssen Inhaber des UKW-Sprechfunkausweises für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) sein.
Es besteht die Möglichkeit den "Kurs zum erlangen des UBI-Binnenschifffahrtsfunk Ausweises" im Selbststudium, online jederzeit zu machen.
Bei genügend Interessenten führen im Herbst 2024 einen Kurs zum Erlangen des Sprechfunkausweises UBI durch.